Donnerstag, 23. Februar 2012   Anmelden

Liebe Eltern,

 

nun hat es mich doch noch erwischt. Und dies 10 Tage vor der Sommerpause.

 

Ich hatte schon so ein flaues Gefühl als ich in die Oskar-Maria-Graf-Straße am PUC einbog. Hätte ich mal lieber an der Allinger Str. geparkt und gehofft, dass beim Aussteigen gerade die Fußgängerampel auf rot steht und meine Tochter, die ich gerade aus der Krippe abgeholt hatte, nicht umgeradelt wird. Ich zog also die sicherere Variante eines verkehrsberuhigten Bereichs, wo hoffentlich alles nur im Schritttempo abläuft, vor. Entgegen vielen anderen dort ständig parkenden Verkehrsteilnehmern wusste ich aber, dass dies eigentlich nicht erlaubt ist. OK, dann nehmen wir das Risiko eines 10 € Verwarnungsgeldes (da es das erste mal gewesen wäre) billigend in Kauf und parken für ca. 10 Minuten am Rand des Gehwegs, wobei die Straßenpflasterung einen Hauch von Parkplatzmarkierung erahnen lässt. Stopp: Jetzt frage ich mich, was ein Gehweg da überhaupt verloren hat? Aber dies wird mir sicherlich die freundliche Dame der Gemeindeverwaltung später noch erklären können.

 

Der Jubel war groß, als endlich der Papa samt Schwester gesichtet waren und die Kindergartenfreundin nun doch noch mit nach Hause zum Spielen durfte. Also schnell anziehen und ab nach Hause. Kaum hatten alle den Kindergarten verlassen, brach beim Papa ein anderer Jubel aus. Ein Polizeiwagen stand mitten auf der Straße und blockierte seinen Fluchtweg. Ein netter Herr in Uniform notierte dazu noch sein Nummernschild. Also schnell mit 3 Kindern und einer Zeugin hin um zu retten was zu retten ist.

 

Ich stand zu meiner Tat.

Nach Erläuterung meiner Gründe fragte ich, warum gerade jetzt Jagd auf falsch parkende Mamis und Papis gemacht wird. (Da das Restaurant ja geschlossen ist und keine Veranstaltung im PUC lief).

 

Zufall war es nicht:

Die Anwohner hätten sich beschwert. – Hallo? Welche Anwohner??? Seit wann wohnt denn im PUC jemand?? Die ersten Anwohner bekommen wir frühestens nach 100m zu Gesicht, falls sie nicht gerade mit 30km/h Schritten an uns vorbeidonnern. Nun ja, Gesetz ist Gesetz und ich komme doch noch mit einem blauen Auge, sprich mündliche Verwarnung, davon.

 

Bei dieser Gelegenheit wollte ich jetzt auch gleich eine Beschwerde an den richtigen Mann bringen. Also berichtete ich gleich von der Zweigstrasse, wo meine Tochter wegen der schräg abgestellten Autos den Gehweg nicht mit ihrem Fahrrad samt Stützrädern benutzen kann. Pech gehabt. Es war wohl doch nicht die richtige Adresse, da für eine Querstraße in 100m Entfernung keine Zuständigkeit besteht. Ja Super!

 

Für meinen Sohn war es dennoch ein richtig tolles Erlebnis. Endlich hat er einen Polizisten mit einer „richtigen Pistole“ aus nächster Nähe gesehen.

 

Am nächsten Morgen brachte ich meinen Sohn – wie so oft – wieder mit dem Auto in den Kindergarten, da ich anschließend gleich zu meiner Arbeit weiterfahre (ca. 25 min Fahrzeit). Diesmal halte ich natürlich an der Allinger Straße. Da fällt mir auf, dass die verkehrs¬beruhigte Zone jetzt eher zum Kurzzeitparkplatz verkommt. Ich muss die Eltern warnen!!

 

Aber wahrscheinlich werden die eher besorgten Eltern dies wohl ignorieren und warten bis der nette Herr in Grün sie des Platzes verweist. Da muss es doch noch eine andere Lösung geben.

 

Also entscheide ich mich kurz entschlossen mich von der zuständigen Dame der Gemeindeverwaltung beraten zu lassen. Pech gehabt. 3 Wochen Urlaub. Ich muss mit der Vertretung vorlieb nehmen.

 

Ich fragte höfflich an, ob es einen Weg gäbe dieses Kurzparken zu legalisieren. (oder so ähnlich) Wahrscheinlich war ich nicht der erste, der eine solche Frage der Vertretung stellte. Da ich hier auf total genervtes Granit stoß, schoss ich kurz zurück und zweifelte die Legalität dieser verkehrsberuhigten Zone im Bereich des Gehweges an. Ein Gehweg? Ach ja da ist ja einer. Aber das tut nichts zur Sache, da ja die Eltern alle so faul seien und immer mit dem Auto ihre Jüngsten in die Kinderkrippen / -gärten und Schulen bringen müssen. Die sind die schlimmsten Autofahrer überhaupt. Und das Parken sei lediglich für das PUC vorgesehen. STOP Parken?? Also doch!! Gibt es da etwa Absprachen?? Report Mainz & Co. würden sich freuen.

 

Also im Sinne der Gemeindeverwaltung müsste ich jetzt wieder zurück in meine Elternzeit und einen Teilzeitjob (wenn überhaupt) annehmen, damit ich früh meine Kinder per pedes oder per Rad in die jeweilige Einrichtung (bei mir sind es derzeit zwei) bringen kann um dann zu Hause so gegen 9:00 Uhr wieder angekommen zur Arbeit loszufahren. Am frühen Nachmittag dann dass gleiche in Grün.

Dann werde ich mich heute gleich mal bei der Gemeinde bewerben.

 

Das war mir jetzt zu bunt.

Ich beendete das Gespräch.

 

Also mein Tipp: Zulässig könnt Ihr an der Oskar-Maria-Graf-Straße nur parken, wenn Ihr etwas zum Be/Entladen mit dabei habt (damit meine ich nicht Eure Kids)...

 

Michael Jacobi

Ein Elternbeirat 2009/2010

 

 

Straßenverkehrsordnung
Innerhalb dieses Bereiches gilt
•    Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
•    Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
•    Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
•    Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
•    Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wie beim Ausfahren aus einem Grundstück. Rechts-vor-Links gilt nicht.


Verwaltungsvorschriften
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.